Umstellung der werkseigenen Produktionskontrolle bei der Herstellung konstruktiver Fertigteile auf die Anforderungen der europäischen Normen
Für die Produktion von Fertigteilen müssen die Festlegungen der jeweils gültigen Bauregellisten A Teil 1 und B sowie der Liste der technischen Baubestimmungen eingehalten werden. Das gilt auch dann, wenn in den Ausschreibungen/Auftragsunterlagen keine ausdrücklichen Verweise auf diese neuen Normen enthalten sind.
Bei verschiedenen europäischen Produktnormen ist die Koexistenzperiode bereits abgelaufen. Für diese Produkte ist ein Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle erforderlich.
Fertigteilwerke, die für Ihre Produkte noch nicht über ein WPK-Zertifikat verfügen, sollten ihre Vorarbeiten zur Umstellung dringend fortsetzen bzw. beginnen.
Zur Abstimmung der Vorgehensweise bei der Umstellung der WPK stehen unsere Überwachungsbeauftragten zur Verfügung..